Zielvereinbarungen mit dem Land
Das Land stellt der CAU für fünf Jahre eine feste Finanzierung zur Verfügung. Dieses Globalbudget beruht auf den Zielvereinbarungen, die jeweils für diesen Zeitraum geschlossen werden. (§11 HSG)
Aktuelle Zielvereinbarung und aktueller Hochschulvertrag
Ab 2014 gelten neue Regelungen der Hochschulfinanzierung mit dem Land. Sie kulminieren darin, dass an die Erfüllung der Ziele aus den Zielvereinbarungen 3% des Budgets der CAU gebunden sind. Erfüllt die CAU die Ziele nicht, wird anteilmäßig bis zu 3 % des Budgets für das Berichtsjahr abgezogen.